Persönliche Beiträge

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...von einzelnen Mitgliedern der WachstumsWende Wendland

Resolution Elbe

Elbevertiefung
Leserbrief

Resolution Elbe

Hermann Klepper                                                     Banzau,d. 30.5.2022

Mitglied im Beirat Biosphärenreservat

Niedersächsische Elbtalaue

 

Ich beantrage, auf der kommenden Beiratssitzung unten stehende Resolution einschließlich der Begründung zu beschließen und an entsprechende Gremien weiter zu leiten:

Resolution zum Erhalt der naturnahen Flusslandschaft Elbe mit der „Reststrecke“ zwischen Hitzacker und Dömitz

Beschlussvorschlag:

Der Beirat Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue beschließt folgende Resolution einschließlich der Begründung:

Der Beirat spricht sich für den Schutz und Erhalt der naturnahen Flusslandschaft Elbe einschließlich der „Reststrecke“ zwischen Hitzacker und Dömitz aus und wendet sich gegen das im Gesamtkonzept Elbe geplante Ziel, die Elbe für den Gütertransport auf eine Fahrrinnentiefe von 1,40 m an 345 Tagen im Jahr zu vertiefen.

Derartige Baumaßnahmen würden dazu führen, dass der Grundwasserspiegel absinkt mit schwerwiegenden Folgen für das gesamte Ökosystem Elbe mit seiner einzigartigen  Flora und Fauna. Es wäre ein gravierender Eingriff, der nicht zu verantworten ist, und wäre ein Verstoß  gegen gesetzliche EU Vorgaben zur Einhaltung der EU Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU Flora – Fauna – Habitat – Richtlinie. Die Baumaßnahmen hätten außerdem negative Auswirkungen auf den Tourismus entlang der Elbe.

Stattdessen spricht sich der Beirat dafür aus, als Alternative den Elbe-Seiten- Kanal zu nutzen, die  geplante neue Schleuse in Scharnebeck fertig zu stellen sowie Güter verstärkt auf der Schiene zu transportieren.

Der Beirat unterstützt Stellungnahmen unterschiedlicher Institutionen, in denen auf die fundamentale ökologische Bedeutung der Flusslandschaft Elbe hingewiesen und ein weiterer Ausbau der Elbe aus ökologischen Gründen abgelehnt wird. Dazu gehören unter anderem der Beschluss des Niedersächsischen  Landtags aus dem Jahre 2007, die Resolutionen der Landessynoden der Evangelischen Landeskirche Anhalt 2002 und 2007, der Landeskirche Hannover 2006, der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands 2008,  das Manifest des BUND und der Deutschen Naturschutzakademie 2008 sowie der Policy Brief des Leibnitz – Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei im Jahre 2017 sowie aktuell die Resolution“ Für die Elbe“ des Elbe-Kirchentages in Lenzen vom 27.-29. Mai 2022

Der Beirat fordert, dass schon jetzt vor Beginn der Baumaßnahmen die Öffentlichkeit, insbesondere die politischen Gremien der Landkreise und Gemeinden entlang der Elbe, in die Diskussion zu weiteren Planungen mit einbezogen werden. Dabei ist von Bedeutung zu erfahren, wie die ökologischen Ziele des Gesamtkonzepts Elbe erreicht werden sollen und die EU Vorgaben für die Wasserrahmenrichtlinie und Flora – Fauna - Habitat Richtlinie (Natura 2000) eingehalten werden.

Begründung:

Im Jahre 2017 wurde von einer Bund-Länder Kommission das Gesamtkonzept Elbe beschlossen mit dem Ziel „die umweltverträgliche verkehrliche Nutzung sowie die wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten mit der Erhaltung des wertvollen Naturraums in Einklang zu bringen“. 

Unter anderem wird angestrebt die Bedingungen für die Schifffahrt zu verbessern. Hierbei soll an 345 Tagen im Jahr eine Fahrrinnentiefe von mindestens 1,40 m gewährleistet sein.

Insbesondere geht es bei dem Gesamtkonzept aktuell auch um die „Reststrecke“, einem Elbabschnitt zwischen Hitzacker und Dömitz, der im Bereich des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ liegt und an den Landkreis Lüchow/Dannenberg angrenzt.

Die Bund- Länder Kommission hat eine „AG Reststrecke“ eingesetzt, die insbesondere im Elbabschnitt zwischen Hitzacker und Dömitz prüft, in wieweit sich an diesem Elbabschnitt die unterschiedlichen Ziele des Gesamtkonzeptes vereinbaren lassen. Hierzu wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.

Auch wenn in dem Gesamtkonzept Elbe von dem Ziel gesprochen wird, die Belange   verkehrlicher Nutzung und Erhaltung des wertvollen Naturraums in Einklang zu bringen, bestehen bei uns erhebliche Zweifel daran, wie dieses Ziel bei einer geplanten ganzjährigen Fahrrinnentiefe von 1,40 m sowie zunehmender Niedrigwasserzeiten erreicht werden soll.

Die Umweltverbände haben sich intensivst mit dem Elbe Gesamtkonzept und mit dem Stand der Machbarkeitsstudie beschäftigt. Bei ihnen besteht ebenfalls grundsätzliche Skepsis darüber, ob im Zuge der Flussbaumaßnahmen die „Erhaltung des wertvollen Naturraums“ Elbe „in Einklang zu bringen“ ist mit einer Verbesserung der Verhältnisse für den Schiffsverkehr.

Auch ist zu befürchten, dass das im Juli 2021 unterzeichnete Abkommen zur Elbeschifffahrt zwischen Deutschland und Tschechien dazu führt, dass die „Erhaltung des wertvollen Naturraums“ Elbe, dass die Belange für den Naturschutzes nicht angemessen berücksichtigt werden. Aus dem Abkommen geht hervor, dass Tschechien plant, bis 2030 die Elbe für den Gütertransport bis nach Hamburg  mit Fahrrinnentiefen bis 2,30 m schiffbar zu machen. (vgl. EJZ 27.7.21)

Von den natürlichen Gegebenheiten her ist die Elbe ein Fluss mit ausgedehnten Niedrigwasserzeiten. Schon seit ca. 20 Jahren ist immer wieder der Transport von Gütern  aufgrund zu geringer Wassertiefe nicht möglich gewesen und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass durch zunehmende Trockenheit aufgrund des Klimawandels die Güterschifffahrt über Monate wie in den Jahren 2018 und 2019 vollständig eingestellt werden musste.

Und Prognosen zeigen, dass Niedrigwasserphasen weiter zunehmen werden. Eine ganzjährig zu garantierende Fahrrinnentiefe von 1,40 m  wäre, wenn überhaupt, nur mit drastischen die Elbe vertiefenden Baumaßnahmen möglich. Dieser Ausbau wäre ein schwerwiegender Eingriff in das gesamte Ökosystem der Flusslandschaft Elbe. Der Grundwasserspiegel würde sinken mit gravierenden Folgen für die einzigartige Flora und Fauna.

Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ weist „eine besondere Vielfalt und Dichte seltener und gefährdeter Biotop- und Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten auf“ und bietet „ hervorragende Ausgangsbedingungen ...für das Naturerleben“  (Biosphärenreservatsplan). Die UNESCO hat die Flusslandschaft Elbe als Schutzgebiet von internationalem Rang anerkannt

Die Flusslandschaft Elbe ist von großer Bedeutung für einen naturnahen Tourismus und für landschaftsbezogene Erholung. So nutzen auch jährlich  Zig-Tausende Touristen den Elberadweg. Viele kleinere Unternehmen leben von dem Tourismus entlang der Elbe. Eine Elbvertiefung würde das Bild eines weitgehend naturnahen Flusses, eingebettet in einer einzigartigen Auenlandschaft mit seinen vielfältigen Biotopen, spürbar verändern, auch zum Nachteil des Tourismus.

Schon im Jahre 2010 stellte der Wirtschaftswissenschaftler der Universität Halle, Prof. Zabel, eine Studie vor, in der der Ausbau der Elbe als „ökonomisch und ökologisch absurd“ bezeichnet wird. Eine Vertiefung der Elbe würde zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands der Elbe führen. Das wäre ein eklatanter Verstoß gegen europäische Gesetze und verstoße gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Flora-Fauna- Habitat- Richtlinie

( Natura 2000). So verletze der Ausbau der Elbe eklatant gesetzliche Vorgaben der EU. Die EU- Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, die Elbe bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, bei der EU- Flora-Fauna-Habitat Richtlinie geht es um die Verpflichtung zur „Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“.

Hermann Klepper,

Mitglied im Beirat Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue

Hermann Klepper, 05.03.2023

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